Nur wenige Kreditnehmer wissen, dass sie auch bei 15- oder 20-jähriger Zinsbindung nicht bis zum Ende der Laufzeit gebunden sind.
Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Nach 10 Jahren Laufzeit können Sie mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten aus Ihrem Darlehen aussteigen und zu besseren Konditionen wechseln.
Das ist besonders wertvoll, wenn Ihr vereinbarter Zins deutlich höher liegt als das aktuelle Marktniveau.
Rechenbeispiel:
Sie haben 4,5 % für 15 Jahre vereinbart, aber nach 10 Jahren liegen die Zinsen nur bei 2,5 %.
• Bei 200.000 € Restschuld sparen Sie durch den Wechsel etwa 4.000 € pro Jahr
• Über die verbleibenden 5 Jahre: 20.000 € Ersparnis
Dann können Sie das Darlehen kündigen und neu finanzieren.
Wichtig: Stehen die Marktzinsen dagegen höher als Ihr aktueller Zins, lohnt es sich natürlich, die bestehende Zinsbindung weiterlaufen zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet zu wechseln.